01die antwort
Wie viel Taschengeld ist empfohlen?
Für Kinder von 6 und 7 Jahren empfiehlt das Deutsche Jugendinstitut (DJI) 2 bis 3 € Taschengeld pro Woche.1 Bis 9 Jahre nennt es Wochenbeträge, ab 10 Jahren Monatsbeträge; die Werte sind Spannen zur Orientierung, keine Vorgabe.1
Herausgegeben hat die Tabelle 2025 das DJI in München, beauftragt von Geld und Haushalt, einer Einrichtung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands.1 Grundlage waren Angaben zu 4.422 Kindern und Jugendlichen aus einer bundesweiten Befragung von 2023 sowie ein Workshop mit Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis.1 Jugendämter wie das Münchner Stadtjugendamt geben die Werte weiter.2
02unter 10 jahren
Was gilt unter 10 Jahren?
Unter 6 Jahren nennt das DJI 1 bis 2 € pro Woche, mit 6 bis 7 Jahren 2 bis 3 € und mit 8 bis 9 Jahren 3 bis 4 €.1 Die Wochenbeträge steigen damit je Altersstufe um 1 €.1
Spätestens zum Schulstart mit 6 oder 7 Jahren rät das Institut zum ersten Taschengeld.1 In der Befragung von 2023 bekamen mit 6 Jahren erst 35 % der Kinder überhaupt Taschengeld, mit 10 Jahren 76 %.1
Spätestens zum Schulstart mit 6 oder 7 Jahren rät das Institut zum ersten Taschengeld.1
03ab 10 jahren
Was gilt ab 10 Jahren?
Ab etwa 10 Jahren rät das Institut zu Monatsbeträgen: mit 10 bis 11 Jahren 15 bis 25 €, mit 12 bis 13 Jahren 20 bis 30 €, mit 14 bis 15 Jahren 25 bis 45 €, mit 16 bis 17 Jahren 40 bis 60 € und ab 18 Jahren 55 bis 75 €.1 Ab 16 Jahren gelten die Werte für Jugendliche, die wirtschaftlich noch von den Eltern abhängen.1
Auch in den Familien liegt der Wechsel um das 10. Lebensjahr: Mit 8 Jahren bekamen 2023 40 % aller Kinder ihr Taschengeld wöchentlich und 19 % monatlich, mit 10 Jahren 35 % wöchentlich und 34 % monatlich, mit 11 Jahren 29 % wöchentlich und 49 % monatlich.1
04die praxis
Was zahlen Eltern wirklich?
Mit 10, 12, 14 und 16 Jahren lag der Median der gezahlten Beträge 2023 bei 15, 20, 25 und 40 € im Monat, also genau auf der heutigen Untergrenze.1 Mit 11, 13, 15 und 17 Jahren lag er bei 16, 21, 30 und 50 €.1 Beim Median bekam die Hälfte mehr, die andere Hälfte weniger.1
Das DJI hat die Spannen 2025 unter anderem auf Basis dieser tatsächlich gezahlten Beträge überarbeitet; die Übereinstimmung ist deshalb kein unabhängiger Befund.1
Median pro Monat, Befragung 2023
05das gesetz
Was regelt das Gesetz?
Eine gesetzliche Pflicht zum Taschengeld gibt es nicht.1 2 Der Taschengeldparagraf, § 110 BGB, regelt etwas anderes: Ab 7 Jahren ist ein Kauf ohne Zustimmung der Eltern wirksam, wenn das Kind ihn ganz mit Geld bezahlt, das es dafür oder zur freien Verfügung bekommen hat.3
Ratenkäufe und Abonnements fallen laut DJI nicht darunter, weil die Zahlung nicht vollständig erbracht ist.1 Das Institut rät, Taschengeld verlässlich und pünktlich zu zahlen und es weder als Belohnung einzusetzen noch als Strafe zu kürzen.1 Der Betrag allein entscheidet nach seiner Einschätzung nicht über eine gute Gelderziehung; Regelmäßigkeit, freie Verfügung und begleitende Gespräche zählen ebenso.1

06häufige fragen
Häufige Fragen
Wie viel Taschengeld bekommt ein Kind mit 6 Jahren?
Das Deutsche Jugendinstitut empfiehlt für Kinder von 6 und 7 Jahren 2 bis 3 € pro Woche.1
Wie viel Taschengeld ist mit 10 Jahren üblich?
Für 10- und 11-Jährige nennt das Deutsche Jugendinstitut 15 bis 25 € pro Monat; der Median der gezahlten Beträge lag 2023 mit 10 Jahren bei 15 €.1
Ab wann gibt es Taschengeld monatlich?
Ab etwa 10 Jahren rät das Deutsche Jugendinstitut zu Monatsbeträgen; bis 9 Jahre nennt es Wochenbeträge.1
07belege
Belege
- [1]Chabursky, S., Langmeyer, A. (2025). Taschengeld und Gelderziehung. Eine Expertise mit aktualisierten Empfehlungen zum Thema Taschengeld. München: Deutsches Jugendinstitut, aktualisierte Fassung Oktober 2025. www.dji.de/fileadmin/user_upload/dasdji/publikationen/Broschueren_2025/Expertise_Taschengeld_ChaburskyLangmeyer2025_aktualisiert.pdf, abgerufen am 19.10.2026
- [2]Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Stadtjugendamt (2026). Taschengeld. Reihe Erziehungsfragen, Stand Juli 2026. info.muenchen.de/soz/pub/pdf/143_taschengeld.pdf, abgerufen am 19.10.2026
- [3]Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 104, 106 und 110 (Taschengeldparagraf). www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html, abgerufen am 19.10.2026
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